Immobilienverkauf: Bieterverfahren
Beim
 Immobilienverkauf hat das Bieterverfahren den Vorteil, dass der 
Eigentümer ohne Verkaufsverpflichtung den aktuellen Marktwert seiner 
Immobilie erfahren kann.
Von
 wegen Schnäppchen: Werden beim Immobilienverkauf im Bieterverfahren nur
 Mini-Gebote abgegeben, kann der Verkäufer diese ohne weiteres ablehnen. Wer heute eine Immobilie verkaufen
 will, steht bisweilen vor dem Problem, dass er sich nicht 100-prozentig
 im Klaren darüber ist, wie hoch der Marktwert seiner Immobilie ist. 
Setzt er einen zu hohen Preis an, so wird er keinen Käufer finden. Ist 
sein Angebotspreis zu gering, so ist die Immobilie meist rasch verkauft,
 allerdings nicht zum optimalen Preis.
Ablauf von Bietverfahren
Ein
 Immobilienverkauf mittels Bieterverfahren läuft üblicherweise so ab: 
Die Immobilie wird ohne Angabe eines Preises inseriert, der tatsächliche
 Marktwert der Immobilie ist nicht herzuleiten. Dass es sich um ein 
Bieterverfahren handelt, muss allerdings aus der Anzeige hervorgehen. In
 dieser wird bisweilen ein fester Besichtigungstermin bekannt gegeben. 
Das Ziel: Es sollen gleichzeitig möglichst viele Interessenten 
erscheinen. Diese geben nach der Besichtigung ein Gebot ab. „Alle, die 
glauben, dass sie über das Bieterverfahren ein Reihenhaus zum 
Schnäppchenpreis einer Garage erwerben können, muss ich enttäuschen“, 
erläutert Makler Lars Grosenick. Der Verkäufer entscheidet 
letztlich, ob er auf das höchste Gebot eingeht oder es ablehnt - das 
wird er meist tun, wenn die Gebote deutlich unterhalb des Marktwertes 
liegen.
Auch wenn der Immobilienverkauf mit dem Bieterverfahren
 nicht klappt: Der Verkäufer kann danach zumindest einschätzen, wie viel
 potenzielle Käufer zu zahlen bereit wären - er kennt somit den 
aktuellen Marktwert. Und da er sich nicht zum Verkauf verpflichtet, kann
 er nun sein Objekt auf dem klassischen Wege über ein Immobilienportal 
wie immowelt.de oder die Tageszeitung anbieten.
Das
 Bieterverfahren eignet sich laut RDM auch, wenn die Vermarktung unter 
hohem Zeitdruck erfolgen muss, etwa weil der Verkäufer dringend Geld 
benötigt oder eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen muss, wenn die 
Bank drängelt oder ähnliche externe Faktoren zeitlichen Druck ausüben - 
dann ist zwar nicht unbedingt ein Verkauf zum aktuellen Marktwert 
gesichert, besser als eine Zwangsversteigerung ist eine solche 
Vermarktung aber auf alle Fälle.
Einige Makler wenden für den 
Immobilienverkauf die recht junge Methode an. Sie versprechen sich davon eine 
Immobilie zügig und zu einem akzeptablen Preis losschlagen zu können. 
Und das, ohne dass der Verkäufer das Risiko eingeht, einen viel zu 
geringen Preis zu erzielen. Der Vorteil für den Verkäufer beim 
Bieterverfahren: Anders als bei einer öffentlichen Versteigerung oder 
Auktion ist das Höchstgebot nicht verkaufsbindend. Wenn also nur 
Schnäppchenjäger Mini-Gebote abgeben, kann der Verkäufer ablehnen, 
Im Unterschied zur Zwangsversteigerung liegt jedoch einem Bieterverfahren kein amtliches Gutachten zugrunde. Demnach kann der Interessent nur schwer oder auch gar nicht die Werthaltigkeit des Objektes einschätzen. Geboten wird in den meisten Fällen jedoch nach unten, denn jeder versucht erst einemal unter dem Verkehrswert zu kaufen. In der Zwangsversteigerung ist der Verkeihrswert eindeutig festgelegt, nicht jedoch im Bieterverfahren - es sei denn es wird vorab ein amtliches Gutachten erstellt. Solange das nicht geschehen ist, bleibt das Bieterverfahren eine ungewisse Angelegenheit.
Sollte die Immobilie wirklich so heiß sein, dass ein Bietergefecht entsteht, genügt eine realistische Wertfestsetzung der Immobilie und sie läßt sich in kurzer Zeit ganz normal verkaufen. 
Rainer E. Plinge
Quelle: Immowelt

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