Immobilienverkauf: Bieterverfahren
Beim
Immobilienverkauf hat das Bieterverfahren den Vorteil, dass der
Eigentümer ohne Verkaufsverpflichtung den aktuellen Marktwert seiner
Immobilie erfahren kann.
Wer heute eine Immobilie verkaufen
will, steht bisweilen vor dem Problem, dass er sich nicht 100-prozentig
im Klaren darüber ist, wie hoch der Marktwert seiner Immobilie ist.
Setzt er einen zu hohen Preis an, so wird er keinen Käufer finden. Ist
sein Angebotspreis zu gering, so ist die Immobilie meist rasch verkauft,
allerdings nicht zum optimalen Preis.
Ablauf von Bietverfahren
Ein
Immobilienverkauf mittels Bieterverfahren läuft üblicherweise so ab:
Die Immobilie wird ohne Angabe eines Preises inseriert, der tatsächliche
Marktwert der Immobilie ist nicht herzuleiten. Dass es sich um ein
Bieterverfahren handelt, muss allerdings aus der Anzeige hervorgehen. In
dieser wird bisweilen ein fester Besichtigungstermin bekannt gegeben.
Das Ziel: Es sollen gleichzeitig möglichst viele Interessenten
erscheinen. Diese geben nach der Besichtigung ein Gebot ab. „Alle, die
glauben, dass sie über das Bieterverfahren ein Reihenhaus zum
Schnäppchenpreis einer Garage erwerben können, muss ich enttäuschen“,
erläutert Makler Lars Grosenick. Der Verkäufer entscheidet
letztlich, ob er auf das höchste Gebot eingeht oder es ablehnt - das
wird er meist tun, wenn die Gebote deutlich unterhalb des Marktwertes
liegen.
Auch wenn der Immobilienverkauf mit dem Bieterverfahren
nicht klappt: Der Verkäufer kann danach zumindest einschätzen, wie viel
potenzielle Käufer zu zahlen bereit wären - er kennt somit den
aktuellen Marktwert. Und da er sich nicht zum Verkauf verpflichtet, kann
er nun sein Objekt auf dem klassischen Wege über ein Immobilienportal
wie immowelt.de oder die Tageszeitung anbieten.
Das
Bieterverfahren eignet sich laut RDM auch, wenn die Vermarktung unter
hohem Zeitdruck erfolgen muss, etwa weil der Verkäufer dringend Geld
benötigt oder eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen muss, wenn die
Bank drängelt oder ähnliche externe Faktoren zeitlichen Druck ausüben -
dann ist zwar nicht unbedingt ein Verkauf zum aktuellen Marktwert
gesichert, besser als eine Zwangsversteigerung ist eine solche
Vermarktung aber auf alle Fälle.
Einige Makler wenden für den
Immobilienverkauf die recht junge Methode an. Sie versprechen sich davon eine
Immobilie zügig und zu einem akzeptablen Preis losschlagen zu können.
Und das, ohne dass der Verkäufer das Risiko eingeht, einen viel zu
geringen Preis zu erzielen. Der Vorteil für den Verkäufer beim
Bieterverfahren: Anders als bei einer öffentlichen Versteigerung oder
Auktion ist das Höchstgebot nicht verkaufsbindend. Wenn also nur
Schnäppchenjäger Mini-Gebote abgeben, kann der Verkäufer ablehnen,
Im Unterschied zur Zwangsversteigerung liegt jedoch einem Bieterverfahren kein amtliches Gutachten zugrunde. Demnach kann der Interessent nur schwer oder auch gar nicht die Werthaltigkeit des Objektes einschätzen. Geboten wird in den meisten Fällen jedoch nach unten, denn jeder versucht erst einemal unter dem Verkehrswert zu kaufen. In der Zwangsversteigerung ist der Verkeihrswert eindeutig festgelegt, nicht jedoch im Bieterverfahren - es sei denn es wird vorab ein amtliches Gutachten erstellt. Solange das nicht geschehen ist, bleibt das Bieterverfahren eine ungewisse Angelegenheit.
Sollte die Immobilie wirklich so heiß sein, dass ein Bietergefecht entsteht, genügt eine realistische Wertfestsetzung der Immobilie und sie läßt sich in kurzer Zeit ganz normal verkaufen.
Rainer E. Plinge
Quelle: Immowelt
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