Beispielrechnung für Abschreibung: Denkmal-AfA
Für
Steuergeizer und Altbau Fans: Dank Denkmal-AfA bekommt der Fiskus
weniger. Doch die großzügige Förderung fürs denkmalgeschützte Immobilien
gibt's nur zwölf Jahre lang.
Herr
Schmitt gönnt dem Fiskus keinen Cent. Wenn er legal Steuern sparen
kann, dann tut er es. Da er auch an seine Altersvorsorge denkt, will er
eine Immobilie erwerben. Doch die steuerlichen Vergünstigungen für
normale Neu- oder Altbauten sind ihm zu gering. Die Lösung:
denkmalgeschützte Immobilien. Denn diese bietet die höchsten
steuerlichen Vergünstigungen.
Herr Schmitt findet in seiner
Gemeinde ein älteres, kleines Lagergebäude aus Backstein. Es steht unter
Denkmalschutz und ist seit Jahren leer. Bis auf das an sich ganz gut
erhaltene Sichtmauerwerk muss allerdings alles neu gemacht werden. Nach
dem Totalumbau besitzt Herr Schmitt drei Loft-Wohnungen in dem Denkmal,
die er für insgesamt 2.400 Euro im Monat vermieten will.
Denkmal kaufen
Für
das Denkmal zahlt Steuersparer Schmitt nur 120.000 Euro – das sind
ziemlich genau die Grundstückskosten. Allerdings wird die Sanierung weit
über 1.000 Euro pro Quadratmeter kosten. In seinem Fall sind das
400.000 Euro
Herr Schmitt hat 120.000 Euro Eigenkapital, 400.000
Euro leiht er sich von der Bank. Zinssatz: 2,5 Prozent, zwei Prozent
Tilgung und 15 Jahre Zinsfestschreibung. Des Weiteren hat er sich ein
Sondertilgungsrecht von weiteren fünf Prozent der Darlehenssumme
jährlich zusichern lassen – falls er Überschüsse hat, könnte er damit
die Rückzahlung des Kredits deutlich beschleunigen. Die Monatsrate, die
er an die Bank zahlen muss, beträgt 1.500 Euro, davon anfangs rund 835
Euro Zinsen und 665 Euro Tilgung. Nach 15 Jahren liegt der Zinsanteil
aufgrund fortschreitender Tilgung bei rund 530 Euro, die Tilgung bei
rund 970 Euro.
Mit Denkmal-AfA Steuern sparen
Die (vereinfachte) Rechnung sieht dann anfangs in etwa folgendermaßen aus:
zu versteuerndes Jahreseinkommen (alt) | 60.000 Euro | |||||
plus Mieteinnahmen | 28.800 Euro | |||||
abzüglich Denkmal-AfA (9 % von 400.000) | 36.000 Euro | |||||
abzüglich AfA (2,5 % von 0 Euro) | 0 Euro | |||||
abzüglich Zinsen (circa) | 10.000 Euro | |||||
zu versteuerndes Jahreseinkommen (neu) | 42.800 Euro |
Da
das Gebäude eigentlich nichts gekostet hat (Kaufpreis =
Grundstückskosten), kann Herr Schmitt in diesem Beispiel keine reguläre
AfA in Anspruch nehmen. Dafür kann er dank der Denkmal-AfA sehr
viel Steuern sparen. Herr Schmitt reduziert durch die Investition dank
der Abschreibung sein zu versteuerndes Einkommen um anfangs 17.200 Euro
was ihm erhebliche Steuererleichterungen bringt. Zudem sind seine
Mieteinnahmen höher als die Monatsrate an die Bank, er hat also mehr
Geld in der Tasche.
Davon sollte er aber einen Teil zurücklegen.
Nach acht Jahren werden die AfA-Sätze auf sieben Prozent reduziert, ab
dem 13. Jahr ist ganz Schluss mit Steuern sparen. Da bis dahin auch
weniger Zinsen abgesetzt werden können, muss Herr Schmitt dann deutlich
mehr Steuern zahlen.
Die (vereinfachte) Rechnung sieht im Jahr 15 nach Fertigstellung etwa so aus:
zu versteuerndes Jahreseinkommen (alt) | 60.000 Euro | |
plus Mieteinnahmen | 28.800 Euro | |
abzüglich AfA (2,5 % von 0 Euro) | 0 Euro | |
abzüglich Zinsen (circa) | 6.360 Euro | |
zu versteuerndes Jahreseinkommen (neu) | 82.440 Euro |
Herr
Schmitt hat kann also nur in den ersten zwölf Jahren Steuern sparen.
Sobald die Denkmal-AfA ausläuft, erhöht sich seine Steuerlast deutlich.
Rainer E. Plinge
M: 0160 94 92 89 22
Quelle: Immowelt
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